1. Einleitende Zusammenfassung

Ab Sommer 1967 kam es in einer Anwaltskanzlei in Rosenheim zu mehreren merkwürdigen Vorfällen. Unter anderem wurden selbständige Anrufe der Telefonanlage, schwingende Bilder und explodierende Glühbirnen von zahlreichen Augenzeugen berichtet. Unter Hans Bender konzentrierten sich die Ermittlungen recht schnell auf eine junge Büroangestellte. Mit deren Weggang aus der Kanzlei trat im Januar 1968 wieder Ruhe ein. Die zahlreichen detaillierten technischen und physikalischen Untersuchungen sowie die zahlreichen Augenzeugen, darunter Physiker, Ärzte und Kriminalbeamte, machen den Fall bis heute zu einem der am besten dokumentierten und publizierten Fälle einer Poltergeist-Erscheinung.  

nach oben ↑

2. Beteiligte Personen und Augenzeugen 

– Rechtsanwalt Sigmund Adam
– Bürovorsteher Herr Engelhard
– Büroangestellte Annemarie Sch.
– Büroangestellte Gustel H.

– Paul Brunner, Direktionsassistent Prüfungsamt der Stadtwerke Rosenheim
– Revisor A. Mayer
– Herr Zacher
– Erich Schartel

– Elektromeister Friedinger
– Praktikant Meng

– Monteur Bauer, Elektrohaus Stein 

– Dr. F. Karger, Institut für Plasmaphysik
– Dipl.-Physiker G. Zicha
– Physikprofessor P. Büchel SJ

– Steuerberater Dr. Schmidt 

– Hans Bender, IGPP
– Zwei nicht namentlich genannte Mitarbeiter von Hans Bender

nach oben ↑

3. Spuksymptomatik 
  • Leuchtstoffröhren an 2 ½ m hoher Decke gingen an und aus und sind um 90° aus ihren Halterungen gedreht (Feststellung durch einen Elektriker) 
  • Heftige Knallerscheinungen 
  • Sicherungsautomaten lösten von selbst aus 
  • Mehrfaches Auslaufen der Entwicklungsflüssigkeit des Fotokopiergerätes 
  • Massive Telefonstörungen: alle vier Apparate der Telefonanlage läuteten gleichzeitig, Gesprächsabbrüche, ungewöhnliche hohe Rechnungen durch kontinuierliches Anrufen der Zeitansage 
  • Stromschreiber verzeichneten mehrfach ungewöhnlich hohe Ausschläge (bis ca. 50 A) 
  • Glühbirnen explodierten 
  • Beleuchtungskörper schwangen heftig 
  • Bilder drehten sich an der Wand um bis zu 360° 
  • Schubladen öffneten sich 
  • Ein 3 ½ Zentner schwerer Aktenschrank rückte ca. 30 cm von der Wand ab 
  • Somatische Symptome bei den beiden Büroangestellten  

nach oben ↑

4. Verlauf

Als Rechtsanwalt Sigmund Adam an jenem Sommermorgen im Jahr 1967 den Hörer des klingelnden Telefons abhob, war die Leitung tot. Zunächst dachte er nicht viel darüber nach. Doch am selben Tag wurde ein Gespräch, das er führte, plötzlich unterbrochen. Eine gewisse Dynamik nahm Fahrt auf: Alle vier Telefone der Siemens-Anlage klingelten gleichzeitig, wieder und wieder wurden Gespräche unterbrochen. Am Ende des Monats dann eine zusätzliche böse Überraschung: Die Telefonrechnung war unfassbar hoch; offenbar wurde die Zeitansage 0119 beständig aus der Kanzlei angerufen.  

Weil die ständigen Unterbrechungen und Vorfälle ein Arbeiten schließlich unmöglich machten, wandte sich Adam hilfesuchend an die Post. Diese tauschte durch Techniker im Oktober alle Apparate aus und installierte einen Gebührenzähler. Die mit der Revision beauftragten Techniker gaben übereinstimmend an, dass die aufgetretenen Störungen nicht erklärbar seien. Gleich am ersten Tag verzeichnete der ein Gespräch, dass laut den Beteiligten nie stattgefunden hatte. Und am Tag darauf wurde die Zeitansage innerhalb von einer Viertelstunde 42-mal angerufen. An darauffolgenden Tagen wurde die 0119 sogar 40 bis 50-mal hintereinander angerufen. Der Steuerberater Dr. Schmidt war am 19. Oktober von 17.35 Uhr bis 17.55 Uhr in der Kanzlei und versichert, dass zu diesem Zeitpunkt niemand telefoniert hatte. Die automatische Gesprächskontrolle registrierte hingegen in genau diesem Zeitraum rund 20 Anrufe bei der Zeitansage. Nun reichte es dem Rechtsanwalt. Er erstattet Anzeige gegen Unbekannt. 

Nachdem die Telefonanlagenrevision erfolglos endete, vermutete Rechtsanwalt Adam nun, dass Störungen im Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Rosenheim die Ursache für die Ereignisse sein müssten. Zu den geheimnisvollen Telefonstörungen gesellten sich weitere merkwürdige Phänomene: Mit einem lauten Knall erloschen die Leuchtstoffröhren an der über zwei Meter hohen Decke. Handwerker stellten fest, dass die Röhren um 90° in ihren Halterungen verdreht waren, sodass die Kontakte unterbrochen worden sind. Es wurden neue Leuchtstoffröhren installiert, die sich kurz darauf vor den Augen aller Anwesenden erneut in ihren Halterungen drehten. Glühbirnen explodierten.  

Paul Brunner, Direktionsassistent im Prüfamt der Stadtwerke, nahm am 16. November 1967 seine Arbeit auf. Verplombte Spannungs- und Stromschreiber wurden installiert und zeichneten am 21. November drei Vollausschläge auf. Eine Glühbirne war im Vorzimmer explodiert. Am selben Tag wurden weitere sechs Ausschläge verzeichnet, jedoch ohne, dass etwas passierte.  

Am 30. November tritt ein neues Phänomen auf: Die Lampen in den Büroräumen fingen an, hin und her zu schwingen. Die Revisoren der Stadtwerke sahen auch das.  

Am 1. Dezember 1967 traf Hans Bender, Gründer des Instituts für Psychologie und Psychohygiene (IGPP) in Freiburg, mit zwei Mitarbeitern in Rosenheim ein. Zuvor hatten diverse Fernsehsendungen und Zeitungen von dem Fall berichtet. Sehr schnell stand fest, dass die ungewöhnlichen Ereignisse nur dann auftraten, wenn die 19-jährige Büroangestellte Annemarie Sch. das Büro betrat oder anwesend war. Auch die Messdiagramme der Spannungs- und Stromschreiber zeigten nur dann Ausschläge, wenn im Büro gearbeitet wurde.  

Hans Bender trat mit dem Institut für Plasmaphysik in München-Garching in Kontakt. Dr. F. Karger und Diplom-Physiker G. Zicha führten vom 6. bis 8. Dezember 1967 oszillographische Messungen durch. Es existierte ein ausführlicher Bericht über diese Untersuchungen [1]. Sie überprüfen Netzspannungsänderungen, Kondensatorentladungen, elektrostatische Aufladung und äußeres statisches Magnetfeld, Infra- und Ultraschall, Erschütterungen, Wackelkontakte in der Verstärkerelektronik, Fremdmechanismen und mögliche manuelle Betätigung. Ihr Fazit lautet wie folgt: „Wir mussten demnach feststellen, dass an dem Schreiber Ausschläge auftraten, obwohl wir systematisch alle uns denkbaren physikalischen Ursachen dafür eliminiert bzw. kontrolliert und die ordnungsgemäße Funktion der verwendeten Geräte eingehend überprüft hatten[2].

Hans Bender gelangen Aufnahmen des Lampenschwingens und der Knallerscheinungen. Auch das Rotieren eines Bildes um 320° konnte durch Adam jun. mit einem Videorekorder aufgezeichnet werden. Zahlreiche Augenzeugen sind bei den Bewegungen der Bilder zugegen, darunter Paul Brunner und der Revisor A. Mayr sowie Elektromeister Friedinger und Praktikant Meng von der Revisionsabteilung der Stadtwerke.  

Erich Schartel aus der Revisionsabteilung der Rosenheimer Stadtwerke, hatte noch 2017 in einem Interview angegeben, dass sich sein „Weltbild“ durch die Vorgänge in der Kanzlei verändert habe [3]. Er erinnert sich an eine weitere selbst gemachte Beobachtung: „Die Tinten-Nadeln in den Strom- und Spannungsmessgeräten waren so hauchdünn, dass sie eigentlich keinerlei Druck auf das Papier ausüben konnten. Doch bei den Aufzeichnungen in der Kanzlei zerrissen sie das Papier mühelos[4].

Schließlich wurde Annemarie Sch. vom 5. bis 17. Januar beurlaubt; sie drängte jedoch darauf, dennoch zu kommen. Ihr tat ihr Chef leid, der sich in der Öffentlichkeit zunehmend gegen Diffamierungen in der Presse und in bestimmten Kreisen der Stadt Rosenheim wehren musste. In diesen 14 Tagen kam es zu einem endgültigen Höhepunkt der Phänomene: Vor den Augen des Physikprofessors P. Büchel SJ öffneten sich Schubladen selbständig, fallen Bilder und Kalender von den Wänden und ein 3 ½ Zentner schwerer Aktenschrank wurde ca. 30 cm von der Wand abgerückt. 

Annemarie Sch. litt ab diesem Zeitpunkt außerdem an somatischen Problemen. Sie und die ihr gegenübersitzende Gustel H. klagten über starken Ohrendruck und eine Hautrötung (Hyperämie); zudem zeigte Annemarie vorübergehende „hysterische Kontrakturen der Arme und Beine“ [5] 

Annemarie wurde nach Freiburg ins IGPP gebracht und dort einer Reihe von Tests unterzogen sowie psychodiagnostisch untersucht. Laut Hans Benders Bericht waren mit ihr durchgeführte Telepathie-Experimente „erfolgreich“, psychokinetische Versuche hingegen blieben ohne Erfolg [6]. Genauere Daten werden in der Quelle nicht genannt.  

Mit dem Weggang von Annemarie Sch. endeten die Phänomene im Januar 1968 in der Anwaltskanzlei [7]. Laut Hans Bender traten noch kurzfristig „psychokinetische Phänomene in der Wohnung ihrer Familie und wahrscheinlich auch in einer anderen Anwaltskanzlei auf, in der sie ihre Lehrzeit beenden wollte“ [8].

Annemarie Sch. beteuerte noch vor einigen Jahren in einem Fernsehinterview, dass sie sich die damaligen Ereignisse nicht erklären könne: „Ich bin ein ganz normaler Mensch. Ich habe keine Kräfte. Es muss irgendwas anderes gewesen sein“ [9].

nach oben ↑

5. Authentizität und Kritikpunkte

Insgesamt wurden rund 40 Personen Zeugen der Ereignisse in der Kanzlei, darunter Techniker, Physiker, Psychologen, Polizisten und Angestellte [10]. Der hier herangezogene Wikipedia-Artikel ist den Geschehnissen gegenüber kritisch eingestellt und gibt an, dass “die Vorgehensweise des federführenden Parapsychologen […] stark kritisiert [wurde]” und der Fall “nach Ansicht von Skeptikern” als “Schwindel” aufgedeckt worden sei [11]. Dabei wurden explizit der ”metaphysische Erklärungsansatz” und die ”Vorgehensweise Benders” als ”unwissenschaftlich” kritisiert – Bender würde ”unterschlagen”, dass ”sich in einem [!] Fall die Manipulation durch Annemarie Sch. nachweisen ließ”. Bender habe zudem nie einen ausführlichen Bericht veröffentlicht. Außerdem habe der Zauberkünstler Albin Neumann mit zwei Gehilfen in der Anwaltskanzlei mehrere Indizien gefunden, die auf eine Inszenierung deuteten, zum Beispiel Nylonfäden an verschiedenen Gegenständen und einen Gummiknüppel hinter einem Schrank, mit dem die Schläge gegen die Wand erzeugt worden seien. Die Elektrophänomene wurden auf ein im selben Haus befindliches Röntgengerät und/oder auf absichtlich herbeigeführte Kurzschlüsse zurückgeführt. Dabei stellt sich mir [der Autorin, Sonja] vor allem bezüglich des ersten Teils des Satzes spontan die Frage, ob dann nicht mindestens in mehreren Häusern, in denen ein Röntgengerät installiert ist, dieselben oder ähnliche Elektrophänomene hätten auftreten müssen. Außerdem hätten sich die Phänomene dann ja auch nach dem Weggang von Annemarie Sch. fortsetzen bzw. auch ohne ihre Anwesenheit stattfinden müssen.   

Wenden wir uns nun dem von Hans Bender sehr wohl veröffentlichen und ausführlichen “Vorbericht” in der IGPP-eigenen Zeitschrift für Psychologie und Grenzgebiete der Psychologie in der Ausgabe Band 11 von 1968 zu:

Bender konnte schnell bestätigen, was die vor ihm vor Ort gewesenen Techniker angegeben hatten: Die Phänomene traten nur während der Bürozeiten auf und “mit besonderer Stärke, wenn die im Büro beschäftigten jungen Mädchen, die 19-jährige Anneliese Sch. Und die 17-jährige Gustel H. die Kanzlei betraten [12], wobei sich der Fokus bald schon auf Annemarie Sch. richtete. Bender gibt an, dass “nach gründlicher Untersuchung, an der sich auch die Kriminalpolizei beteiligte (Rechtsanwalt Adam hatte Klage gegen Unbekannt erhoben)“, Betrug ausgeschlossen erschien. “Auch hysterische Manipulationen konnten nach der Analyse zahlreicher Zeugenaussagen nicht in Betracht kommen [13]. Für Bender lagen also genug Gründe vor, den Aspekt miteinzubeziehen, dass eine von Annemarie Sch. abhängige Psychokinese eine dritte Hypothese sein könnte. Bender arbeitete zum Ausschluss möglicher physikalischer Ursachen mit Dr. Karger und Dipl. Phys. Zicha vom Institut für Plasmaphysik in München zusammen, in deren Bericht es heißt: ”Wir mußten demnach feststellen, daß an dem Schreiber Ausschläge auftraten, obwohl wir systematisch alle uns denkbaren physikalischen Ursachen dafür eliminiert bzw. kontrolliert und die ordnungsgemäße Funktion der verwendeten Geräte eingehend überprüft hatten” [14]. Die Physiker zogen den Schluss, dass ”eine Beschreibung der Phänomene mit vorhandenen Prinzipien der Physik nicht möglich ist” [15]. Neben den auf Tonband aufgenommenen zahlreichen Zeugenaussagen standen außerdem die Ermittlungsakten der Kriminalpolizei zur Verfügung. Mit einer AMPEX-Videokamera konnte das Lampenschwingen aufgezeichnet und Knallerscheinungen registriert werden. Es gelang jedoch nicht, wie zuvor den Fernsehkameras, die teilweise um 360° rotierenden Bilder an der Wand aufzunehmen. Später änderte sich das und der Rechtsanwalt konnte im Beisein des Technikers der E-Werk-Untersuchung doch noch ein um 320° rotierendes Bild aufzeichnen. Bender verweist auf den Zeugenbericht von Paul Brunner, der bei einem kurzen Gespräch mit Anneliese Sch. war, als Rechtsanwalt Adam das Büro betrat und sich sehr rasch ein Bild um 320° drehte, sodass sich der Aufhängedraht am Haken verwickelte. Der Vorgang spielte sich in einer Entfernung von nur ca. 1 Meter vom Beobachter ab, was Bender als Ausschluss einer manuellen Manipulationsmöglichkeit sieht.  Auch zersprangen gerade erst ausgewechselte Glühbirnen unter den Augen der Revisoren.

Schon damals musste sich Rechtsanwalt Adam gegen aufkommende Diffamierungen in der Presse wehren, die, mit bestimmten Kreisen der Stadt Rosenheim, behauptete, dass den Vorgängen trickhafte Manipulationen durch Adams Söhne zugrunde lägen. Diese Diffamierung durch Außenstehende betrifft auch nahezu alle anderen Poltergeist-Fälle. Sehr oft führte das dazu, dass die Betroffenen die Heimat verlassen oder sogar ihre Identität ändern mussten [16]. Auch Annemarie Sch. lebt nicht mehr in Rosenheim.

Im Anschluss an Benders Bericht folgt in der Zeitschrift für Parapsychologie und Grenzgebiete für Psychologie ein detaillierter Report der physikalischen Untersuchung des Spukfalls durch F. Karger und G. Zicha. Hier wird ebenfalls Stellung genommen zu den aufgekommenen Betrugsvorwürfen: “Nachdem die anomalen Ausschläge nicht ihre Erklärung in Störungen des Stromnetzes fanden, wurde der Verdacht auf betrügerische Manipulation laut. Eigenartig erschien uns vor allem die Tatsache, dass nur selten ein Schreiberausschlag im Vollzug gesehen wurde, meistens nur die schon geschriebene Kurve einige Sekunden danach (in den Fällen in denen Ausschläge im Vollzug gesehen wurden, liefen sie mit einer Impulsdauer von ca. 1 Sekunde ab). Wir befanden uns jedoch bei den meisten Ausschlägen in unmittelbarer Nähe des Schreibers (½ m), während sich die übrigen Personen mehrere Meter von dem Schreiber entfernt aufhielten. Einerseits achteten wir darauf, daß kein Trick durch psychologische Ablenkung des Beobachters möglich war, zum anderen wurde durch eine mechanische Sperre verhindert, daß der Schreiber durch dünne Fäden o.ä. von außen beeinflußt werden konnte. Da der Schreiber außerdem noch mit einem Sichtglas abgedeckt ist, war bei den anomalen Ausschlägen bei denen wir anwesend waren, mit Sicherheit eine (z.B. getrickte) mechanische Manipulation ausgeschlossen [17]. Die Physiker sahen sich dem Problem gegenüber, dass die ”seltsamen Kräfte” zwar mit den vorhandenen Mitteln der experimentellen Physik festgestellt worden waren, sich jedoch mit den vorhandenen Mitteln der theoretischen Physik nicht erklären ließen [18] 

 

Das Ergebnis der physikalischen Untersuchung lautete demnach:
1. Eine Beschreibung der Phänomene mit vorhandenen Prinzipien der Physik erscheint nicht möglich.
2. Die Phänomene zeigen sich als Ausdruck nicht periodischer, kurzzeitig wirkender Kräfte.
3. Die Phänomene (einschließlich der Telefonstörungen) scheinen nicht unter Zuhilfenahme elektrodynamischer Effekte, sondern “mechanisch” hervorgerufen zu werden.
4. Es finden nicht nur einfache, explosionsartig verlaufende Ereignisse, sondern auch kompliziert geführte Bewegungen statt (Schreiberkurven, Bildbewegungen).
5. Die Ausführung dieser Bewegungen scheint von intelligent gesteuerten Kräften herzurühren (z.B. Telefonstörungen), die die Tendenz zu haben scheinen, sich der Untersuchung zu entziehen. 

Auch wenn nach heutigen Maßstäben ein zumindest teilweiser Betrug nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist es doch zugleich sehr unwahrscheinlich, dass eine so hohe Anzahl an Zeugen bis heute an ihrer Aussage festhält.  

nach oben ↑

4. Quellen
[1] Karger, F.; Zicha, G. (1968): Physikalische Untersuchung des Spukfalls in Rosenheim 1967. In: Zeitschrift für Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie. 11, 1968. Online verfügbar unter: https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1968-11/0118?sid=3b5111039488bdcb1ce995dc7b05e366. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[2] Ebd.

[3] OVBonline (2017): Habe noch immer keine Erklärung. Online verfügbar unter: https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/habe-noch-immer-keine-erklaerung-9374064.html. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[4] Ebd.

[5] Karger, F.; Zicha, G. (1968): Physikalische Untersuchung des Spukfalls in Rosenheim 1967. In: Zeitschrift für Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie. 11, 1968. Online verfügbar unter: https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1968-11/0118?sid=3b5111039488bdcb1ce995dc7b05e366. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[6] Ebd.

[7] Ebd.

[8] Ebd.

[9] OVBonline (2017): Habe noch immer keine Erklärung. Online verfügbar unter: https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/habe-noch-immer-keine-erklaerung-9374064.html. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[10] Wikipedia (2024): Spuk von Rosenheim. Online verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Spuk_von_Rosenheim. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[11] Ebd.

[12] Karger, F.; Zicha, G. (1968): Physikalische Untersuchung des Spukfalls in Rosenheim 1967. In: Zeitschrift für Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie. 11, 1968. Online verfügbar unter: https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1968-11/0118?sid=3b5111039488bdcb1ce995dc7b05e366. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[13] Ebd.

[14] Ebd.

[15] Ebd.

[16] vgl. Ostrzycka, Anna; Rymuszko, Marek (2023): The Elusive Force. A Remarkable Case of Poltergeist Activity and Psychokinetic Power. Charlottesville: Anomalist Books.

[17] Karger, F.; Zicha, G. (1968): Physikalische Untersuchung des Spukfalls in Rosenheim 1967. In: Zeitschrift für Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie. 11, 1968. Online verfügbar unter: https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zs_parapsychologie1968-11/0118?sid=3b5111039488bdcb1ce995dc7b05e366. Zuletzt geprüft am 17.04.2024.

[18] Ebd.