Als Agent bzw. Auslöser der Spukphänomene wird eine lebende Person vermutet (=Fokusperson). Entgegen früheren Annahmen kommen neben pubertierenden Kindern/Jugendlichen oder Sterbenden auch andere Bevölkerungsschichten als Fokuspersonen in Betracht, z.B. ältere Menschen (siehe RSPK 2.0).
Personengebundener Spuk hat nach Ansicht der modernen Wissenschaft immer eine Botschaft und ein psychisches Problem als Hintergrund/Auslöser, das dem Betroffenen zunächst nicht bewusst ist (Externalisierung führt zu Spukphänomenen).
Im Gegensatz zum ortsgebundenen Spuk hat der personengebundene Spuk nur eine begrenzte Dauer (im Schnitt zwei bis fünf Monate) und besitzt eine spezielle Eskalationsdynamik.
Das Auftreten von Spukphänomenen wird als RSPK bezeichnet (Recurrent Spontaneous Psychokinesis = wiederkehrende spontan auftretende Psychokinese, früher „Poltergeist“). RSPK beginnt oft „von außen“, z.B. durch Steinwurf. Der Ort an dem die Phänomene auftreten spielt eine untergeordnete Rolle, es sind Fälle bekannt, bei denen die Phänomene an mehreren Orten auftraten (z.B. Arbeitsplatz, private Wohnung). Es besteht in der Regel eine Relation zur Gegenwart. Der Spuk endet mit Lösung des dahinterstehenden Problems.
Berühmte, gut dokumentierte Beispiele für personengebundenen Spuk sind zum Beispiel:
– Gefängnisspuk von Weinsberg (1835 – 1836)
– Melchior Joller (1860 – 1863)
– Spukfall von Rosenheim (1967)
– Gesichter von Belmez (1971)
– Poltergeist von Enfield (1977)
In 85% aller berichteten Spukfälle handelt es sich um personengebundenen Spuk.
Quelle
Mayer, Gerhard; Schetsche, Michael; Schmied-Knittel, Ina; Vaitl, Dieter (2015): An den Grenzen der Erkenntnis. Handbuch der wissenschaftlichen Anomalistik. Stuttgart: Schattauer.